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EU-Produktsicherheit (GPSR)

EU-Produktsicherheit 2024 (GPSR)

Ab dem 13. Dezember 2024 gilt die neue Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR). Sie ersetzt die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie und modernisiert die EU-Regeln, damit Verbraucher in ganz Europa besser vor unsicheren Produkten geschützt sind – online wie offline.

Was bedeutet die GPSR?

Alle Verbraucherprodukte, die in der EU verkauft werden, müssen sicher sein. Die GPSR schafft ein Sicherheitsnetz für Produkte oder Risiken, die nicht durch andere EU-Vorschriften abgedeckt sind. Das Ziel: ein einheitliches, modernes Produktsicherheitsniveau für alle Vertriebskanäle.

Ziele der GPSR

  • Schutz der Verbraucher durch sichere Produkte – auch bei neuen Technologien
  • Bessere Kontrolle von Online-Verkäufen und Marktplätzen
  • Effektive Marktüberwachung in allen EU-Staaten
  • Mehr Sicherheit durch transparente Rückrufaktionen

Was ist neu?

  • Vorsorgeprinzip als Grundlage aller Sicherheitsbewertungen
  • Strengere Pflichten für Hersteller, Händler & Online-Marktplätze
  • Verstärkte Rückverfolgbarkeit von Produkten
  • Verpflichtende Unfallmeldungen an Behörden
  • Einheitliche Rückrufregeln inkl. EU-weit vorgeschriebenem Rückruf-Template
  • Rechtsanspruch der Verbraucher auf Abhilfe bei gefährlichen Produkten