VerpackG (EPR)
Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) nach § 7 VerpackG
Systembeteiligung
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Verpackungsgesetzes (VerpackG) sind wir verpflichtet, Verkaufsverpackungen, die mit Ware befüllt an private Endverbraucher abgegeben werden, an einem dualen System zu beteiligen.
Zur Sicherstellung der Erfüllung dieser Pflichten nach § 7 VerpackG haben wir uns dem bundesweit tätigen Rücknahmesystem der Landbell AG, Mainz, angeschlossen.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.landbell.de
Verantwortung & Rücknahme
Wir tragen die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Rücknahme und Verwertung der durch uns in Verkehr gebrachten Verpackungen.
Damit leisten wir einen Beitrag zum Umweltschutz und zur Erfüllung der europäischen Anforderungen an die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility – EPR).
Hinweis für Verbraucher
Bitte führen Sie gebrauchte Verpackungen über die vorgesehenen Sammelsysteme (z. B. Gelbe Tonne, Gelber Sack, Papiertonne) der Wiederverwertung zu.
So stellen Sie gemeinsam mit uns sicher, dass Verpackungsmaterialien ordnungsgemäß recycelt werden.